Fahrerweiterbildung
Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer / -innen im Güterkraftverkehr ab dem 10.September 2009 nur noch beschäftigt werden, wenn sie zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer / -innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.
Die Grundqualifikation haben alle Neueinsteiger / -innen nachzuweisen. In Abhängigkeit von Alter und Führerscheinklasse wählt der Kraftfahrer / die Kraftfahrerin zwischen den Grundqualifikationen:
- Erstausbildung
zum Berufskraftfahrer/-in
oder - Prüfung
18-jährige(r) Neueinsteiger/in der Klasse C1, C1E, C oder CE
oder - beschleunigte Grundqualifikation
21-jährige Neueinsteiger/-innen mit FS-Klasse C oder CE
bzw.
18-jährige Neueinsteiger/-innen mit FS-Klasse C1 oder C1
oder
- Weiterbildung
35 Zeitstunden, die aufgeteilt werden können in fünf Module von je 7 Zeitstunden.
Damit Sie auch nach dem 10. September 2009 noch als Berufskraftfahrer arbeiten können, bieten wir Ihnen alle notwendigen Aus- und/oder Weiterbildungen an.
Weitere Lehrgänge:
- Basiskurs / ADR
- Aufbaukurs "Tank"
- Basiskurs UND Aufbaukurs "Tank" in Kombination
- Aufbaukurs Klasse 1
- Aufbaukurs Klasse 7
- Ladungssicherung (1 Tag)
- Ladungssicherug VDI 2700 (2 Tage)
- Kranschein
sowie
- Staplerausbildung (1 Tag)
Weitergehende und ausführlichere Informationen finden Sie im Internet auch unter folgenden Adressen:
http://www.bgl-ev.de
http://www.vvwl-transport.de
