Fahrerweiterbildung

 

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Kraftfahrer / -innen im Güterkraftverkehr ab dem 10.September 2009 nur noch beschäftigt werden, wenn sie zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer / -innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.

Die Grundqualifikation haben alle Neueinsteiger / -innen nachzuweisen. In Abhängigkeit von Alter und Führerscheinklasse wählt der Kraftfahrer / die Kraftfahrerin zwischen den Grundqualifikationen:

  • Erstausbildung
    zum Berufskraftfahrer/-in
    oder

  • Prüfung
    18-jährige(r) Neueinsteiger/in der Klasse C1, C1E, C oder CE
  • oder

  • beschleunigte Grundqualifikation
    21-jährige Neueinsteiger/-innen mit FS-Klasse C oder CE
    bzw.
    18-jährige Neueinsteiger/-innen mit FS-Klasse C1 oder C1
    oder

  • Weiterbildung
    35 Zeitstunden, die aufgeteilt werden können in fünf Module von je 7 Zeitstunden.

 

 

Damit Sie auch nach dem 10. September 2009 noch als Berufskraftfahrer arbeiten können, bieten wir Ihnen alle  notwendigen Aus- und/oder Weiterbildungen an.

 

  Weitere Lehrgänge:

  • Basiskurs / ADR
  • Aufbaukurs "Tank"
  • Basiskurs UND Aufbaukurs "Tank" in Kombination
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Ladungssicherung (1 Tag)
  • Ladungssicherug VDI 2700 (2 Tage)
  • Kranschein

    sowie

  • Staplerausbildung (1 Tag)

 

 

 

 

 

 

 

Weitergehende und ausführlichere Informationen finden Sie im Internet auch unter folgenden Adressen:
http://www.bgl-ev.de
http://www.vvwl-transport.de

 

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